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Arbeitsgericht Wetzlar

Das Arbeitsgericht Wetzlar ist zum 31.12.2011 geschlossen worden.

Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Gießen  für den Bezirk des bisherigen Arbeitsgerichts Wetzlar zuständig.


Postverkehr kann nicht mehr über die alte Anschrift des Arbeitsgerichts Wetzlar abgewickelt werden.

Die neue Zuständigkeit gilt für alle anhängigen und abgeschlossenen sowie für alle neu einzuleitenden Verfahren.


Sie erreichen das Arbeitsgericht Gießen über EGVP und im Übrigen wie folgt:
35392 Gießen, Aulweg 45
Telefon: 0641/6077-0, Fax: 0641/6077-40.



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